Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investitionsbank-Begleitgesetzes
12.11.2009
Landtag von Sachsen-Anhalt – Fünfte Wahlperiode – Plenarprotokoll 66
Sitzung am 12.11.2009
Rede von Herr Harms (CDU):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich bin positiv beeindruckt, dass zu dieser vorgerückten Stunde das Interesse für solche
finanzpolitischen Themen vorhanden ist. Ich möchte versuchen, das auch aus meiner
eigenen Sicht zu betrachten. Ich selbst musste, obwohl ich Mitglied im Finanzausschuss
und im Rechnungsprüfungsausschuss bin, dreimal den Satz dieser Gesetzesänderung l
esen, um überhaupt den Unterschied zur jetzigen Gesetzesformulierung zu begreifen.
Das hat damit zu tun, dass die darin enthaltenen Wörter im Wesentlichen dieselben sind,
nur dass die Wendung „Errichtung der Investitionsbank“ im Satz ein wenig nach hinten
gerutscht ist.
Nun sind wir uns gewiss darüber einig, dass die Investitionsbank arbeitet. Sie arbeitet nicht
nur, sie arbeitet gut, sie arbeitet wirtschaftlich, seriös, kompetent, flexibel, erfolgreich; das
sind die Wörter, die wir in diesem Zusammenhang verwenden. Wir erinnern uns noch gut
daran, dass die Investitionsbank wie eine Feuerwehr eingesetzt wird, wenn es zum Beispiel
darum geht, die Sportförderung im Land einsatzfähig zu halten.
Das sind alles große Belastungsproben, die gemeistert werden. Dabei tritt die Frage auf,
was darf und soll eigentlich unsere Investitionsbank mit ihren Möglichkeiten - zum Beispiel
mit dem Eigenkapital; es ist ja eine Bank - tun? Dabei kommt man an den Punkt, dass
die Landesregierung das Recht hatte, per Verordnung die Aufgaben zuzuweisen - aber
eben nur im Rahmen der Errichtung dieser Bank.
Deshalb wird nunmehr vorgeschlagen, die Formulierung, „im Rahmen der Errichtung“
könnten Aufgaben zugewiesen werden, an dieser Stelle zu streichen und weiter hinten im
Satz die Formulierung einzufügen: „können durch die Verordnung der Landesregierung über
die Errichtung der Investitionsbank zugewiesen werden“.
Nun frage ich mich natürlich, ob das wiederum eine Veränderung der Verordnung zur
Nun frage ich mich natürlich, ob das wiederum eine Veränderung der Verordnung zur
Errichtung der Investitionsbank wäre. Sie merken, da wird es kompliziert, weil man um Worte
ringt. Der Sinn und Zweck ist, glaube ich, trotzdem rüber gekommen.
Wir werden im Ausschuss intensiv darüber reden. Es geht hier nicht um eine wesentliche
Änderung der Richtung, sondern darum, das, was wir tun, in das Gesetz hineinzuschreiben.
Ich denke, darin sind wir uns weitgehend einig und werden im Ausschuss eine einvernehmliche
Lösung finden. - Danke.