Stellungnahme zu den Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt und das Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform

09.06.2011


Landtag von Sachsen-Anhalt - Sechste Wahlperiode - Plenarprotokoll 4
Sitzung am 09.06.2011

Rede von Uwe Harms (CDU):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Die Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 3/11, LVG 4/11, LVG 5/11, LVG 6/11,
LVG 8/11, LVG 9/11, LVG 10/11, LVG 11/11, LVG 31/10 und LVG 66/10 wurden uns
vom Landtagspräsidenten zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung
überwiesen.
In drei dieser Fälle wenden sich Bürger im Rahmen der Gemeindegebietsreform mit
ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die entsprechenden Gesetze, im Wesentlichen
deshalb, weil in ihren Gemeinden die Vorschriften mit Blick auf die Anhörungen ver-
letzt worden sind.
In den übrigen sieben Fällen wenden sich Gemeinden gegen die Gebietsreform, weil
sie in der Auflösung bzw. Eingemeindung in andere Gemeinden einen Verstoß gegen
das Gemeinwohl sehen.
Für alle diese Verfahren wurde mit 9 : 0 : 1 Stimmen empfohlen, hierzu keine
Stellungnahme abzugeben und in den Verfahren das Einverständnis mit einer Ent-
scheidung ohne mündliche Verhandlung zu erklären.
Ich bitte um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung.

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