Stellungnahme zu den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen aufgrund des Schulgesetzes und Normenkontrollverfahren ZDF-Staatsvertrag

09.06.2011


Landtag von Sachsen-Anhalt - Sechste Wahlperiode - Plenarprotokoll 4
Sitzung am 09.06.2011

Rede von Uwe Harms (CDU):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Es handelt sich hierbei um drei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit den
entsprechenden Aktenzeichen 1 BvR471/10; 1 BvR 1181/10 und 1 BvF 1/11.
Die zwei zuerst genannten Verfahren beschäftigen sich mit dem so genannten Kopftuch-
verbot. Es geht dabei um arbeitsrechtliche Prozesse, gegen die wegen einer vermuteten
Verletzung der Religionsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geklagt wird.

Das dritte genannte Verfahren ist ein abstraktes Normenkontrollverfahren und richtet sich
gegen die im Zusammenhang mit dem ZDF-Staatsvertrag vorhandenen Gesetze und Be-
schlüsse der Länder. AntragssteIler ist das Land Nordrhein-Westfalen. Es geht dabei ins-
besondere um die Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates bzw. des Verwaltungsrates
und darum, ob sich diese Gremien ausreichend weit staatlichen Organisationen und Ein-
flüssen der Parteien entziehen konnten oder nicht.

Zu allen drei Verfahren empfiehlt der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung
einstimmig, keine Stellungnahme abzugeben. Ich bitte Sie, dieser Beschlussempfehlung
des Ausschusses zu folgen.

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