Therapieunterbringungsgesetz

07.07.2011


Landtag von Sachsen-Anhalt - Sechste Wahlperiode - Plenarprotokoll 6
Sitzung am 07.07.2011

Rede von Uwe Harms (CDU):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Therapieunterbringungsgesetz bietet
eine Lösung, die nicht allen gefällt. Diese Lösung gefällt Straftätern nicht, die die Hoff-
nung hatten, dass sie mit dem Absitzen ihrer Strafe dem Recht Genüge tun und dann
ab diesem Tag wieder frei am Leben in unserer Gesellschaft teilnehmen können.

Das Gesetz gefällt Therapeuten nicht, die sich herausgefordert fühlen durch die Aufgabe,
Straftäter zu therapieren, die möglicherweise selber nicht zur Therapie bereit sind. Das
scheint eine wirklich schwierige Aufgabe zu sein.

Dieses Gesetz gefällt mit Sicherheit dem Kanzler nicht, der seinerzeit erklärt hatte:
Wegsperren, und zwar für immer. Dieses Gesetz bewirkt aber durchaus etwas Gutes.
Es schützt potenzielle Opfer.

Dieses Gesetz beruhigt Geschädigte und ihre Angehörigen. Und - ich möchte es er-
wähnen - dieses Gesetz gibt Straftätern eine Chance, auf ein Leben in Freiheit vorbe-
reitet zu werden. Deshalb halte ich die Überhöhung, Herr Herbst, die Sie mit dieser
Debatte verbunden haben, für etwas zu hoch, und auch die Hinweise von Frau von
Angern, dass hier Menschen bestraft werden, für absolut nicht zutreffend. Sie werden
nicht bestraft, sondern sie bekommen ein Therapieangebot.
Dazu, in diesem Zusammenhang von einem Missbrauch der Therapie zu sprechen,
möchte ich gar nichts ausführen, sonst sind wir bei den Themen des Vormittags.
Das halte ich für völlig verfehlt.

Ich bitte um Ihre Zustimmung zu einem Gesetzentwurf, den wir wohl in einer gewissen
Eile, aber doch mit Sorgfalt angehört und abgewogen haben. Ich bitte darum, den Ent-
schließungsantrag der LINKEN abzulehnen, weil doch deutlich geworden ist, dass hier
kein Gesetzgeber, auch nicht der Bundesgesetzgeber, eine rote Karte von Ihnen braucht,
Frau von Angern.

In diesem Sinne bitte ich darum, den entsprechenden Entschließungsantrag abzulehnen.
Danke.

Vizepräsidentin Frau Dr. Paschke:
Herr Harms, es gibt zwei Fragen. Möchten Sie sie beantworten?
Herr Harms (CDU):
Gern.
Vizepräsidentin Frau Dr. Paschke:
Zunächst Frau von Angern und dann der Abgeordnete Herr Herbst.
Frau von Angern (DIE LINKE):
Herr Kollege Harms, Sie sagten eben, dass das vorliegende Gesetz den Straftätern die
Chance auf die Vorbereitung auf ein straffreies Leben nach der Verwahrung gibt. Ich
frage Sie: Welchen Auftrag hat Ihres Erachtens der Strafvollzug?
Herr Harms (CDU):
Frau von Angern, ich frage mich noch etwas ganz anderes. Die Straftäter haben ja im
Strafvollzug schon die Möglichkeit gehabt, entsprechende Vorbereitungsangebote zu
nutzen.
Frau von Angern (DIE LINKE):
Haben sie das tatsächlich?
Herr Harms (CDU):
Sie haben dieses Angebot der Gesellschaft zumindest teilweise nicht entsprechend ge-
würdigt. Dass unsere Gesellschaft ihnen noch einmal zusätzlich zu dem Strafmaß dieses
Angebot unterbreitet, rechne ich unserer Gesellschaft sehr hoch an.
Vizepräsidentin Frau Dr. Paschke:
Herr Herbst, bitte sehr.
Herr Herbst (GRÜNE):
Herr Harms, Sie haben ausgeführt, dass Sie in diesem Zusammenhang nicht von einem
Missbrauch der Psychiatrie sprechen möchten. Nun möchte ich Sie fragen: Wie würden Sie
es denn nennen, wenn ein möglicherweise gesunder Mensch in eine psychiatrische Einrich-
tung zwangseingewiesen wird?
Herr Harms (CDU):
Meine Damen und Herren! Diese Frage wurde an mich gerichtet. Gestatten Sie mir mög-
licherweise, dass ich noch eine halbe Minute lang abwäge, wie ich darauf antworte. Ich
würde das ein Therapieangebot nennen im Zusammenhang mit einer Unterbringung.
Ich halte das für sehr maßvoll und werde diesem Gesetz zustimmen. Ich möchte dafür
werben, dass das hier in diesem Hause auch mehrheitlich geschieht.

Zurück