Staatsvertrag über die Einrichtung einer gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder

23.02.2012

 

Landtag von Sachsen-Anhalt - Sechste Wahlperiode - Plenarprotokoll 19
Sitzung am 23.02.2012

Rede von Uwe Harms (CDU):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Mit diesem Gesetz tritt das Land Sachsen-Anhalt einem Staatsvertrag bei. Wir nutzen
zehn Jahre Erfahrungen aus Hessen. Wir minimieren zumindest zu erwartende Kosten
auf etwa ein Achtel. Die potenzielle Einsparung, die uns ansonsten nicht zuwachsen
würde, liegt bei mehr als 1 Million € pro Jahr.

Warum tun wir das? - Wenn man in die Präambel des Staatsvertrages schaut, dann
stellt man fest: Wir tun das, um entlassene Straftäter mit einer ungünstigen Sozial-
prognose bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu unterstützen. - So weit,
so gut.

Die Kritik, die ich von Ihnen, Frau von Angern, heute und auch während der Anhörung
vernehmen durfte, hat mir sehr wohl zu denken gegeben. Natürlich wünschen sich die
Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit gefährlichen Mitmenschen ein Haus mit festen
Mauern, und zwar nicht nur festen Mauern, sondern am besten hohen Mauern, damit
man diejenigen dahinter nicht sehen kann und damit diejenigen, die dort einge-
schlossen sind, auch die Gesellschaft nicht sehen können.
Schon dass man von diesen potenziell gefährlichen Mitmenschen gesehen wird, wenn
sie aus ihren festen Unterkünften herausschauen - ich versuche, den Begriff „Gefängnis“
zu vermeiden, weil einige auch nach ihrer Haftstrafe dort auf eine feste Behausung an-
gewiesen sind -, ist für unsere Bürgerinnen und Bürger ein Problem. Löst die elektroni-
sche Fußfessel dieses Problem? - Nein. Die elektronische Fußfessel wird dieses Problem
nicht lösen.

Die elektronische Fußfessel dient nicht der Vermeidung von Straftaten. Das steht auch
nicht in der Präambel. Sie dient der Wiedereingliederung. Nun müssen wir uns fragen,
wie unsere Bürgerinnen und Bürger mit diesen Möglichkeiten umgehen werden. Wir
haben derzeit eine aktuelle Diskussion über den Umgang mit zumindest von der Be-
völkerung als gefährlich eingestuften Mitmenschen - auch in der Region, in der ich lebe.
Ich musste feststellen, dass es mit dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger nicht
allzu weit her ist.

Wenn ich mich aber frage, inwieweit die Polizei in der Lage ist, bei einem Hinweis durch
das elektronische Überwachungssystem einzuschreiten, muss ich auch die Frage beant-
worten, wie schnell unsere Polizei dort sein kann, wo unsere gefährlichen Mitmenschen
sind. Dabei stelle ich fest, dass wir diesbezüglich zumindest in dünn besiedelten Re-
gionen ein Problem haben, das beim realen Einsatz von Fußfesseln eine sehr genaue
Betrachtung erforderlich macht.

Die Entscheidung darüber wird im Einzelfall von Gerichten getroffen werden. Diese Richter
haben die natürlichen Gegebenheiten vor Ort - auch in der dünn besiedelten Altmark - zu
berücksichtigen. Wenn die Polizei schlichtweg mehr als 20 Minuten brauchen wird, um bei
diesem als gefährlich eingestuften Mitbürger zur Klärung der Situation zu erscheinen,
dann liegt dort ein erhebliches Sicherheitsrisiko vor.

Ich möchte auf eine alternative Nutzung der elektronischen Fußfessel verweisen, die mir
persönlich erwähnenswert erscheint. Nicht nur nach der Haft, sondern auch alternativ zur
Haft kann die elektronische Aufenthaltsüberwachung eingesetzt werden. Das ist ausführ-
lich dargestellt worden. Das erscheint mir im Einzelfall durchaus sinnvoll. Wir sollten
diesen Aspekt auch dazu nutzen, dass wir der Einrichtung einer gemeinsamen Stelle zu-
stimmen. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zur Einrichtung dieser gemeinsamen
Überwachungsstelle. - Vielen Dank.



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