Entwurf eines Gesetzes über die Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt

28.02.2008

Landtag von Sachsen-Anhalt – Fünfte Wahlperiode – Plenarprotokoll 35
Sitzung am 28.02.2008


Rede von Herr Harms (CDU):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Die Steuerschwankungsreserve, dieses kleine Wunder, soll konjunkturbedingte
Einnahmeschwankungen ausgleichen. Die Folgen dieser Schwankungen sind uns
aus den vergangenen Jahren bekannt und haben auch weitblickenden Finanz-
ministern durchaus schon erheblich zugesetzt. Es geht um eine für uns völlig
neue Frage, und zwar um die Frage: Wie behalten wir einen ausgeglichenen Haushalt?

In Vorbereitung auf diese Diskussion habe ich noch einmal intensiv in der mittel-
fristigen Finanzplanung nachgeschaut und habe dort einige Analysen zum zeitlichen
Verlauf der einzelnen Einnahmearten gefunden. Ich möchte diese Zahlen nicht im
Einzelnen vorlesen, weil sie jedem vorliegen; aber es wird in diesem Zusammenhang
deutlich, dass diese Reserve nicht alle Probleme finanztechnischer Art lösen wird, die
wir in den nächsten Jahren vor uns haben werden.

Strukturfragen, die sich aus der Zeitschiene des Solidarpakts II, aus der Zeitschiene
europäischer Förderprogramme oder auch aus der Bevölkerungsentwicklung ergeben,
löst diese Rücklage nicht.

In § 2 wird im Detail erläutert, um welche Einnahmen, die als konjunkturabhängig
bezeichnet werden, es hierbei geht. Das sind im Einzelnen die Steuereinnahmen
direkt, der allgemeine Länderfinanzausgleich und die Fehlbetrags-Bundesergänzungs-
zuweisungen. In der Summe sind das Einnahmen von immerhin mehr als 5 Milliarden €.
Das ist mehr als der halbe Haushalt und die Tendenz dieser Einnahmegruppe ist deutlich
steigend.

Was wir nicht wissen, obwohl wir von konjunkturellen Schwankungen ausgehen: Wir
wissen nicht, wie breit der Graben ist, der vor uns liegt, und wie tief dieser Graben ist.
Deshalb ist die Zielgröße mit 500 Millionen € aus meiner Sicht verantwortungsbewusst
festgesetzt worden.

Man kann aber davon ausgehen, dass die Reserve nur dann ihre Wirksamkeit entfalten
kann, wenn sie zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme auch gefüllt ist. Die Füllung inner-
halb der nächsten Jahre ist im Gesetz ausführlich beschrieben. Wer aber versuchen möchte,
das einmal auf dem Papier nachzurechnen, wie sich im Einzelnen in den nächsten Jahren
diese so wichtige Reserve füllen wird, wird feststellen, dass wir dort vor einigen Unbekannten
stehen.

Nichtsdestotrotz: Der Werkzeugkasten des Finanzministers hat in unser aller Interesse eine
weitere Option mit dieser Reserve. Ich bitte deshalb um eine breite Zustimmung zu diesem
Gesetz und darüber hinaus um eine zeitige Auffüllung dieser Reserve, damit sie uns dann
helfen kann. - Danke sehr.

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