Kein weiteres atomares Endlager in Sachsen-Anhalt - Sachsen-Anhalt ist kein Standort für ein Atommüllendlager!

12.03.2021

Landtag von Sachsen-Anhalt - Plenarptotokoll 7/122

Uwe Harms (CDU): Herr Präsident,

mit Ihrer Genehmigung möchte ich das Zitat aus der Landtagssitzung, in der wir uns mit
dem Thema beschäftigt haben, das die Ministerin gebracht hat, noch etwas ergänzen,
und zwar sagte sie:
„Dafür hatte die Endlagerkommission, in der ich bekanntlich in der letzten entscheidenden
Phase mitgearbeitet habe, in zweieinhalb Jahren in 34 Plenarsitzungen und unzähligen
Arbeitsgruppensitzungen nach intensiver Diskussion (...)"

Frau Ministerin, es muss also ein Berg an Arbeit gewesen sein; deshalb herzlichen Dank
dafür. Ich bin sehr neugierig, was Sie uns in der kommenden Ausschusssitzung davon
berichten werden. Natürlich möchten wir als Fachausschuss für Geologie unsere Fragen
dazu beisteuern und haben auch ein gewisses Verständnis dafür, wenn Sie sie zum
jetzigen Zeitpunkt vielleicht nicht vollständig beantworten können.

Ich sehe, dass daraus natürlich die Verantwortung für die Landesregierung erwächst,
unsere umfangreiche Bergbaugeschichte zu berücksichtigen. Ich denke dabei an den
Kohlebergbau, an den Erdgasbergbau, an den Kalibergbau; ich könnte noch den
Erzbergbau im Harz ergänzen. Unsere umfangreiche Geschichte, die eine Besonderheit
in Gesamtdeutschland darstellt, sollte mit den damit verbundenen Erfahrungen und
Kenntnissen bei dieser Suche eingebracht werden. Das hilft mit Blick auf ein transpa-
rentes Verfahren und ein Ergebnis, das man verantworten kann.

Ich freue mich schon auf die kommende Ausschusssitzung und wünsche uns dort
gemeinsamen Erfolg.

Für den Antrag bitte ich um Zustimmung.


D. Frederking (GRÜNE): Herr Harms, haben Sie an der ersten Konferenz „Teilgebiete“ im Februar 2021 teil-
genommen und dort Ihre Informationen, Ihre Kenntnisse und Ihre Fragestellungen zur Geologie eingebracht?

Uwe Harms (CDU):
Nach meinem Wissen habe ich an allen stattfindenden Veranstaltungen teilgenommen und
konnte meine Fragen einbringen, was ich auch getan habe. Teilweise wurden die Fragen
auch so beantwortet - in ähnlicher Weise, wie die Ministerin das getan hat -, dass im
weiteren Fortgang des Verfahrens - so kann man es auch in den Vorschriften lesen - diese
Eignung genauer betrachtet wird.

Die Frage, die ich dort gestellt habe, bezog sich insbesondere auf die Erdgaslagerstätte
Altmark, die von erheblicher Größe ist, auch im europaweiten Vergleich, und die sich
unterhalb des bisher betrachteten Gebietes befindet. Man betrachtet bisher nur eine Tiefe
bis etwa  900 m als Lagermöglichkeit und eine Tiefe bis 1500 m als Untersuchungsraum.
Diese Erdgaslagerstätte liegt deutlich tiefer. Es sind etwa 3000 m und mehr. Diese Tiefen
hat man bisher noch nicht betrachtet, sondern ausschließlich die Rohrverbindungen, die
dort nach unten führen. Diese wurden betrachtet, und es wurde gesagt, dass man von
diesen Bohrlöchern Abstand halten muss.

Da Sie so konkret fragen: Diese zu etwa 80% geleerte Lagerstätte verändert natürlich die
Druckverhältnisse in der Erde erheblich. Ja, wir haben in Sachsen-Anhalt Kenntnis davon,  
dass sich dadurch auch der Ackerboden, der uns gestern beschäftigt hat, etwa 1 cm pro
Jahr bewegt, wenn wir einmal 20 Jahre zurückblicken. Und möglicherweise kommen in den
nächsten 50 Jahren weitere 50 cm nach unten hinzu. Solche Bewegungen sind laut dem
Gesetz, das dieser Suche zugrunde liegt, ausdrücklich zu berücksichtigen. Deshalb interes-
siert mich dieses Thema sehr. Wir werden dazu gewiss ausführlich beraten können.

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